Einführung eRezept

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab sofort erhalten sie in unserer Praxis das elektronische Rezept.

Was wird dafür benötigt?

Gesetzlich Versicherte können nun mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK), mit der eRezept-App oder mit einem QR-Code in Apotheken eRezepte einlösen. Für die Nutzung der eRezep-App benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-PIN, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.

Wie funktioniert das?

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verschreibt Ihnen ein eRezept und speichert es sicher auf einem zentralen Rechner der Telematikinfrastruktur (TI). Auf Wunsch, können wir Ihnen einen Papierausdruck mit dem QR-Code aushändigen. Die Apotheke kann mit Hilfe Ihrer eGK, der eRezept App oder dem QR-Code das gespeicherte eRezept aus der TI abrufen und Ihnen Ihre Medikamente aushändigen.

Waren Sie bereits im aktuellen Quartal in der Praxis und haben Ihren Versicherungsnachweis erbracht? Dann können wir Arzneimittel-Folgerezepte auch digital versenden und Sie müssen nicht extra zum Abholen in die Praxis kommen. Nutzen Sie hierzu unser Online-Rezeptbestellung-Formular auf der Homepage. Rezepte sind nach der Bestellung ab 14 Uhr am Folgetag (Mo-Do), Ausnahme HNO (Mo-Mi) in der TI gespeichert und können bei Ihrer Apotheke eingelöst werden.

Gibt es Einschränkungen?

Das eRezept gilt nur für das rosafarbene Arzneimittelrezept. Daher können aktuell noch keine blaue, grüne und gelbe Rezepte digital versendet werden. Auch besteht ein Ausschluss u. a. für Hilfsmittel, Verbandstoffe, Teststreifen, enterale Ernährung und Blutprodukte.

Wenn Ihre eGK defekt ist, reicht weiterhin eine Ersatzbescheinigung der Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Ausdrucke der QR-Codes bei jeder Rezeptanforderung persönlich abgeholt werden müssen.

Sofern Sie privat krankenversichert sind, können Sie weiterhin unser Online-Rezeptbestellung-Formular zur Vorbestellung nutzen.

Online Rezeptbestellung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Hinweis:

Sie sind neu bei uns (privat oder gesetzlich versichert)? In diesem Fall ist die Nutzung des Online-Rezeptbestellung-Formulars leider nicht möglich. Wir bitten um Terminvereinbarung. Weiterhin ist eine Terminvereinbarung bei Neuverordnungen sowie nicht dauerhaft verordneter Medikation erforderlich.

 

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