21. März 2024
Frankfurt am Main, 21. März 2024 – Der gemeinnützige christliche Klinikverbund AGAPLESION hat mit den AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gGmbH vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht eine Unterlassungsklage gegen die Stadt Frankfurt eingereicht. In dem Verfahren soll geklärt werden, ob der Finanzausgleich der Stadt Frankfurt in Höhe von über 47 Millionen Euro, der das Defizit des varisano Klinikum Frankfurt Höchst ausgleichen soll, rechtens ist. Anderen Krankenhäusern in Frankfurt – auch den beiden Standorten der AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN – bleiben solche Zahlungen verwehrt.
„Die ausufernde Querfinanzierung von kommunalen Krankenhäusern durch steuerliche Mittel ist deutschlandweit gängige Praxis. Alle Krankenhäuser – auch wir mit unseren diakonischen Häusern – leisten einen elementaren Beitrag für die Gesundheitsversorgung und die Daseinsvorsorge der Bürger. Subventionierungen, die ausschließlich kommunalen Häusern zugutekommen, verzerren den Wettbewerb und verstoßen gegen geltendes Recht. 47 Millionen Euro Subventionen exklusiv und ausschließlich für das städtische Klinikum Höchst halten wir für rechtswidrig und für eine Verschwendung von Steuergeldern. Diese Gelder stehen nicht mehr für andere Zwecke wie Kindergärten, Schulen oder Spielplätze zur Verfügung“, sagt Dr. Markus Horneber, Vorstandsvorsitzender der AGAPLESION gemeinnützige AG.
„Nun werden wir im Interesse unserer Patienten, unserer Mitarbeiter und auch der Steuerzahler exemplarisch in Frankfurt diese unverhältnismäßigen Ausgleichszahlungen juristisch auf den Prüfstand stellen. Uns geht es hierbei um die grundsätzliche gerichtliche Überprüfung dieser Subventionierungs-praxis, die wir an zahlreichen weiteren Krankenhausstandorten unseres Unternehmens beobachten“, ergänzt Horneber.
Die große Mehrheit der Krankenhäuser in Deutschland steht aufgrund von Inflation, tarifbedingter Personalkostensteigerungen und der Unterfinanzierung durch Bund und Länder unter großem wirtschaftlichem Druck. Aber nur kommunale Krankenhäuser erhalten Millionenbeträge aus Steuermitteln als Finanzausgleich. Diese Praxis ist eine rechtswidrige Wettbewerbsverzerrung, wie ein vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken, dem Deutschen Evangelischen Krankenhausverband, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Katholischen Krankenhausverband beauftragtes und im November 2023 vorgestelltes Rechtsgutachten belegt.
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